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IMPRESSUM

Improve Business

Consulting, Expertise und Unternehmensorganisation

Mag. Dr. Isabella Boitllehner

Dambachstraße 74
4451 Garsten

 

Telefon: 0043 664 2139729
E-Mail: office@improve-business.at

 

UID-Nr.: ATU75603919

 

Zuständige Behörde gemäß ECG: Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land

Link zur WKO

DATENSCHUTZ

Allgemeiner Hinweis gem. Art 14 DSGVO

Art 14 DSGVO legt fest, dass betroffene Personen über die Verwendung von personenbezogenen Daten zusätzlich über die Datenkategorien und die Herkunft (Quelle der Daten) zu informieren sind, wenn diese Daten nicht bei der betroffenen Person (selbst) vom Verantwortlichen erhoben werden, zB

· bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Kunden und Lieferanten im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit bzw von an der Leistungserbringung (zB Vertragserrichtung) beteiligten Personen (zB Ansprechpartner des Kunden), da diese Daten von den Vertragspartnern bekannt gegeben werden; oder

· beim Aufbau einer Marketingdatenbank für eigene Zwecke (die Kontaktaufnahme erfolgt per Post) aus öffentlichen Quellen;

· bei der Verarbeitung von Daten von Kunden oder Lieferanten, wenn die Auftragserteilung durch Dritte vermittelt wird.

 

Marketing für eigene Zwecke:

Verarbeitete Datenkategorien: Stammdaten und Kontaktdaten

Datenherkunft: öffentlich verfügbare Daten (zB Firmenbuch, Telefonbuch)

 

Daten von Kunden und Lieferanten:

Verarbeitete Datenkategorien: Stammdaten, Kontaktdaten, Beziehung zum Kunden/Lieferanten, Inhalt des Auftrags (zB Forderung, Rechnungs- und Fälligkeitsdaten, Leistungsdaten etc, dh Daten Anspruches des Mandanten notwendig sind).

Datenherkunft: Mitteilung des Kunden oder Lieferanten

 

Art der Informationserteilung gem. Art 14 DSGVO 

Die Informationserteilung iSd Art 14 DSGVO erfolgt im Rahmen der erstmaligen Verwendung der Daten, jedoch längstens binnen 1 Monat nach Erhebung (eine Offenlegung der Daten an Dritte ist nicht vorgesehen); der Hinweis auf die Datenschutz-Information ist in der Email-Signatur und den AGB enthalten, sodass die dritten Personen beim Erstkontakt die Information erhalten.

 

Allgemeiner Hinweis gem. Art 13 DSGVO

Art 13 DSGVO legt fest, dass betroffene Personen über die Verwendung von personenbezogenen Daten vor der Erhebung der Daten informiert werden muss. Bei ersten Email-Kontakt / sonstigen Kontakt mit dem Kunden oder Interessenten (Anfragende Personen, die dann nicht zu Kunden werden). Zu Verarbeitungstätigkeit und Verarbeitungszweck siehe die Aufklärungen zu Art 14 DSGVO oben.

 

Rechte einer betroffenen Person

Der betroffenen Person (das ist die natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden) kommen umfassende Rechte gegenüber uns als dem Verantwortlichen iSd DSG 2000 zu, durch welche die Transparenz der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sichergestellt werden soll, indem sich die betroffene Person darüber informieren kann und auch weiß, von wem und weshalb ihre personenbezogenen Daten, auf welche Art und Weise, verarbeitet werden:

– Recht auf Bestätigung einer Datenspeicherung

– Recht auf Auskunft über die Datenspeicherung

– Recht auf Berichtigung gespeicherter Daten

– Recht auf Löschung gespeicherter Daten

– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gespeicherter Daten

– Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gespeicherter Daten (nur bei berechtigtem Interesse)

– Recht auf Datenübertragbarkeit (nur bei Vertragsbeziehung oder Einwilligung)

– Wenn die Verarbeitung auf der Einwilligung beruht, hat die betroffene Person, das Recht die Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Marketing für eigene Zwecke); der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht.

– Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Diese Rechte können formlos geltend gemacht werden (zB persönlich, per Boten oder brieflich an unserer Adresse, Stadtplatz 15, 4060 Leonding, per E-Mail an office@improve-business.at oder per Telefon unter +43 660 8184522. Dabei muss sich die betroffene Person identifizieren und zur Identifikation beitragen, damit eine Antwort auf die Ausübung des jeweiligen Rechtes tatsächlich an die betroffene Person adressiert, bzw die richtige Adressierung sichergestellt werden kann.

 

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics

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Cookies

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Improve Business) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Improve Business) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

 

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

 

2.2 Der Auftragnehmer (Improve Business) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Improve Business) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Improve Business) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Improve Business) anbietet.

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

 

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

 

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Improve Business) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

 

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Improve Business) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

 

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Improve Business) von dieser informiert werden.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

 

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

 

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Improve Business) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

 

5.1 Der Auftragnehmer (Improve Business) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

 

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

 

5.3 Der Auftragnehmer (Improve Business) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

 

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Improve Business) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer  (Improve Business). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Improve Business) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Improve Business) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

 

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Improve Business) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7. Gewährleistung

 

7.1 Der Auftragnehmer (Improve Business) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8. Haftung / Schadenersatz

 

8.1 Der Auftragnehmer (Improve Business) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

 

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

 

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

 

8.4 Sofern der Auftragnehmer (Improve Business) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Improve Business) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz

 

9.1 Der Auftragnehmer (Improve Business) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

 

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Improve Business), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

9.3 Der Auftragnehmer (Improve Business) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

 

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

 

9.5 Der Auftragnehmer (Improve Business) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

10. Honorar

 

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Improve Business) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Improve Business). Der Auftragnehmer (Improve Business) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

 

10.2 Der Auftragnehmer (Improve Business) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

 

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Improve Business) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

 

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Improve Business), so behält der Auftragnehmer (Improve Business) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

 

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Improve Business) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

11. Elektronische Rechnungslegung

 

11.1 Der Auftragnehmer (Improve Business) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Improve Business) ausdrücklich einverstanden.

 

 

12. Dauer des Vertrages

 

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

 

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

 

- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

13. Schlussbestimmungen

 

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Improve Business). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Improve Business) zuständig.

 

 

Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:

 

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden

können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen

rechtliche Schritte eingeleitet.

 

 (2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

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AGB
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